Satzung des Vereins
MusiKAHLisch e.V.
(Fassung vom 14. September 2018)
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „MusiKAHLisch“ nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Namenszusatz „e.V.“ und hat
seinen Sitz in Kahl am Main. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt beim Amtsgericht Aschaffenburg in Unterfranken.
§ 2 Zweck / Aufgabe
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder ab dem Alter von 16 Jahren dürfen ihr Stimmrecht selbst ausüben. Jüngere Mitglieder werden durch einen Erziehungsberechtigten vertreten.
3. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand nach schriftlichem
Antrag. Der
Antrag soll Name, vollständige Kontaktdaten und die Unterschrift des Antragstellers enthalten.
Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.
4. Der Verein erhebt
Mitgliedsjahresbeiträge auf Grundlage der in der Mitgliederversammlung
beschlossenen Gebührenordnung. Sie sind nach Beitritt sofort und dann jeweils zum
Jahresanfang fällig. Eine anteilige Rückerstattung des Beitrages findet nicht statt.
5. Die Mitgliedschaft endet
durch Tod, freiwilligen Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der
Austritt kann jederzeit beim Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum
Jahresende erklärt werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes ist mit sofortiger Wirkung
möglich, wenn sein Verhalten nicht mehr mit dem Grundsatz des Vereins § 2 übereinstimmt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
§ 5 Organe
Organe des Vereins sind:
§ 6 Mitgliederversammlung
4. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme (lt. §4,
Abs. 2).
Stimmübertragungen sind ausgeschlossen. Der Beschlußfassung der Mitglieder-
versammlung unterliegen:
5. Die Mitgliederversammlung wird vom
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen
Stellvertreter geleitet. Die Abstimmungen erfolgen offen durch Handzeichen, auf Antrag geheim.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Zur Änderung der Satzung ist eine
Zweidrittelmehrheit, zur Auflösung des Vereins eine Dreiviertelmehrheit der erschienen
Mitglieder notwendig.
6. Über die Mitgliederversammlung wird ein
Protokoll geführt, das vom Sitzungsleiter und dem
Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 7 Vorstand
Die Leitung des Vereins liegt in den Händen des Vorstandes.
- dem Vorsitzenden,
- dessen Stellvertreter,
- dem Schriftführer und
- dem Kassierer.
Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung je nach Erfordernis eine beliebige Anzahl von Beisitzern wählen.
3. Der Vorstand nimmt alle anfallenden Aufgaben wahr. Dies sind im Speziellen:
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre
gewählt. Er bleibt bis
zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Eine Abwahl des Vorstandes ist durch die
Mitgliederversammlung nach § 6 (5) möglich.
5. Scheidet ein Mitglied des
Vorstandes vor Ablauf der Wahlperiode aus, so beruft der Vorstand für
den Rest der Wahlperiode einen Nachfolger.
6. Erlischt die Mitgliedschaft im Verein, so erlischt ebenfalls eine
Mitgliedschaft im Vorstand.
7. Über die Verhandlungen wird eine Niederschrift gefertigt, die vom
Vorsitzenden und dem
Protokollführer unterzeichnet wird.
8. Der Vorstand ist, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist,
beschlussfähig, wenn
mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Soweit in der Satzung nichts anderes
bestimmt ist, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt
der Antrag als abgelehnt.
9. Der Vorstand wird vom Vorsitzenden oder von einem durch ihn beauftragten
Vorstandsmitglied
zu seiner Sitzung einberufen. Die Einladung mit der
Tagesordnung ergeht schriftlich
spätestens vier Tage vor dem Termin. Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes
Vorstandsmitglied leitet die Sitzung.
§ 8 Gemeinnützigkeit / Finanzen
2. Der Verein ist
selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Mitglieder auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Für Darlehen gelten die vertraglichen
Abmachungen.
4. Die für die Arbeit des Vereins notwendigen Mittel werden durch
Beiträge, Spenden und
allgemeine Zuwendungen aufgebracht.
5. Sämtliche Vermögenswerte und Geldmittel des Vereins sind für die
gemeinnützigen Zwecke
des Vereins gebunden und dürfen nur für diese verwendet werden. Der Verein darf
Niemanden durch zweckfremde Ausgaben, auch nicht durch unverhältnismäßig hohe
Vergütung von Dienstleistungen, begünstigen.
§ 9 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der
Aufgaben und Zwecke des
Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
§ 10 Abteilungen
4. Der jeweilige Leiter einer Abteilung
wird automatisch Kraft seines Amtes als zusätzlicher
Beisitzer in den Vereinsvorstand berufen.
Kahl am Main, den 14. September 2018
Dr. Angela
Möschter
Aurelio Calabro
-1. Vorsitzende
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- 2. Vorsitzender -
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