Ausbildungsordnung

AUSBILDUNGS-ORDNUNG von MusiKAHLisch e.V.

Ausbildungsordnung des Vereins MusiKAHLisch e.V.

Fassung vom 04. Oktober 2023
 
  
§ 1 Name, Sitz
 
MusiKAHLisch e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Kahl a. Main. Es können auch Interessenten*innen aus anderen Gemeinden aufgenommen werden.

 
§ 2 Auftrag
 
Der Verein ist eine Bildungseinrichtung in der außerschulischen Musikerziehung. Er pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik. Das Angebot führt Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Singen und Musizieren und leistet einen Beitrag zur sozialen Erziehung. Der Verein schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung. Er pflegt Musizierformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen.

 
§ 3 Teilnahme und Gebühren
 
1. Das Unterrichtsangebot und die Unterrichtsbedingungen richten sich nach der Ausbildungsordnung.

2. Für die Benutzung der Einrichtung werden Gebühren nach der Gebührenordnung erhoben.
 

§ 4 Räumlichkeiten
 
Derzeit stellt die Gemeinde Kahl a. Main dem Verein geeignete Unterrichts - und Verwaltungsräume für ein monatliches Entgelt von 150,00 € zur Verfügung.

 
§ 5 Mietinstrumente
 
Der Verein vermietet im Rahmen seiner Bestände Instrumente und Unterrichtsmaterial an seine Musikschüler*innen. Näheres ist in der Gebührenordnung geregelt.

 
§ 6 Ausbildungsleiter*in
 
Der/Die Leiter*in der Abteilung Ausbildung wird vom Vereinsvorstand bestimmt.

 
§ 7 Lehrkräfte
 
Für den Verein unterrichten freiberufliche Lehrkräfte. Sie werden auf Vorschlag der Mitgliederversammlung oder des Vereinsvorstandes vom/von der 1.Vorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter*in verpflichtet.

 
§ 8 Vergütungen
 
Die Vergütung der freiberuflichen Lehrkräfte für jede Unterrichtseinheit erfolgt auf Honorarbasis. Die Höhe wird vom Vereinsvorstand festgesetzt.

 
§ 9 Verwaltung
 
Für die Verwaltung wird geeignetes haupt- oder ehrenamtliches Personal vom Vereinsvorstand bestellt.

 
§ 10 Unterstützende Gremien
 
Zur Unterstützung der Ausbildung und zur Wahrung von Interessen können Organe wie Elternbeirat oder ein Förderverein gebildet werden.

 
§ 11 Inkrafttreten
 
Diese Ordnung tritt zum 04.10.2023 in Kraft.

 
Kahl a. Main, den 04.10.2023


Dr. Angela Reither-Möschter                     Aurelio Calabro
        - 1. Vorsitzende -                                - 2. Vorsitzender -

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